Die neuen EU-Regeln
Wer mit seinem Hund in den Urlaub fährt, sollte vor Reiseantritt nicht nur an Leine, Futter und Reisegepäck denken. Auch die gesetzlichen Vorgaben für das Reisen mit Heimtieren innerhalb und in die EU wurden aktualisiert
Seit 22. April 2026 gelten neue EU-Bestimmungen für die nichtgewerbliche Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen. Die bisherigen Grundanforderungen bleiben weitgehend bestehen, gleichzeitig wurden einige Regelungen genauer gefasst.
Wichtig für Mehrhundehalter
Eine wesentliche Vorgabe betrifft die Anzahl der Tiere. Bei einer privaten, nichtgewerblichen Reise dürfen grundsätzlich höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen gemeinsam mit ihrem Halter beziehungsweise einer bevollmächtigten Person reisen.
Wer mit mehr als fünf Tieren unterwegs sein möchte, fällt nicht automatisch unter die normale Regelung für private Heimtier-Reisen. Eine wichtige Ausnahme gibt es beispielsweise für Tiere, die zu Wettbewerben, Ausstellungen, Sportveranstaltungen oder dem Training dafür reisen. Hier gelten zusätzliche Voraussetzungen. Unter anderem müssen die Tiere in der Regel älter als sechs Monate sein und die Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung muss nachgewiesen werden können. Für den klassischen Familienurlaub bedeutet das: Wer beispielsweise sechs oder mehr Hunde mitnehmen möchte, sollte sich unbedingt vorab mit den geltenden Sonderbestimmungen beschäftigen.
Heimtierausweis und Kennzeichnung bleiben unerlässlich
Für Reisen innerhalb der EU bleiben die bekannten Voraussetzungen wichtig. Dazu gehören insbesondere eine ordnungsgemäße Kennzeichnung des Tieres, ein gültiger EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung. Der Heimtierausweis enthält unter anderem Angaben zum Tier, zur Kennzeichnung und zu den Impfungen.
Die neuen Regelungen schreiben außerdem genauer vor, welche Informationen zur Identität und zum Gesundheitsstatus des Tieres dokumentiert werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Angaben zum Transponder, zur Tollwutimpfung und – sofern relevant – zu weiteren gesundheitlichen Maßnahmen.
Ab 2028 wird die Kennzeichnung weiter vereinheitlicht
Eine weitere Änderung betrifft den Mikrochip. Für die Identifikationscodes von Hunden, Katzen und Frettchen gelten ab 1. Januar 2028 zusätzliche Vorgaben. Bei neu vergebenen Kennzeichnungen soll der Code mit dem Ländercode des Landes beginnen, in dem die erstmalige Identifizierung erfolgt.
Besondere Vorsicht bei Reisen aus Nicht-EU-Ländern
Wer mit seinem Hund aus einem Land außerhalb der EU einreist, muss zusätzliche Bestimmungen beachten. Je nach Herkunftsland können neben der Kennzeichnung und Tollwutimpfung weitere Nachweise erforderlich sein. Für die Einreise ist grundsätzlich eine entsprechende EU-Tiergesundheitsbescheinigung vorgesehen; außerdem müssen Tiere aus vielen Drittstaaten über eine dafür zugelassene Einreisestelle in die EU gelangen.
Vor der Reise alles kontrollieren
Damit die Urlaubsfahrt möglichst stressfrei beginnt, sollten Hundehalter rechtzeitig überprüfen:
- Ist der Mikrochip korrekt registriert und lesbar?
- Ist der EU-Heimtierausweis vollständig und aktuell?
- Ist die Tollwutimpfung noch gültig?
- Werden maximal fünf Tiere im Rahmen der normalen privaten Reise mitgenommen?
- Falls mehr Tiere reisen: Liegt ein zulässiger Ausnahmefall vor und können die erforderlichen Nachweise erbracht werden?
- Bei einer Reise aus einem Nicht-EU-Land: Sind alle zusätzlichen Einreiseunterlagen vorhanden?
- Welche besonderen Vorschriften gelten im Zielland?
Unser Tipp
Nicht erst am Tag vor der Abreise mit der Prüfung beginnen. Je nach Reiseziel können zusätzliche gesundheitliche Anforderungen gelten, und insbesondere bei Reisen aus Drittstaaten kann die Vorbereitung deutlich länger dauern. Die Europäische Kommission stellt hierfür aktuelle Informationen zu den jeweiligen Ländern bereit.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.