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Antrag auf Änderung der Körordnung § 1.2 neu:
Es werden nur die Ergebnisse eines FCI anerkannten Leonbergerspezialzuchtrichters anerkannt.
der Antrag wird mit folgender Änderung formuliert:
„Es werden nur die Ergebnisse eines von der FCI für die Rasse Leonberger zugelassenen Richters anerkannt“ und mit 51 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimme und 1 Enthaltung angenommen.
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Antrag auf Änderung der Körordnung § 1.2
dem Antrag wird mit 18 Ja-Stimmen, 32 Nein-Stimmen und 0 Enthaltung nicht zugestimmt
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Antrag auf Änderung der Körordnung § 2.4 neu
bei der Anmeldung müssen für jeden Hund folgende Unterlagen vorgelegt werden:
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DCLH- Ahnentafel (am Tage der Veranstaltung zusätzlich das Original), Ausnahme: ausländische Teilnehmer
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Nachweis der Ausstellungsbewertungen (am Tage der Veranstaltung zusätzlich die Originale)
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LPN, LEMP, LPPN3, DNA Befunde
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HD-Befund im Original, kann nachgereicht werden.
Dem Antrag wird mit 49 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt
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Antrag auf Ergänzung der Zuchtordnung § 4.1c
4.1.c neu:
c) Nachweis der Zuchttauglichkeit von Rüde und Hündin anhand einer gültigen Körung ( Bedingungen siehe Körordnung ) und eines körtauglichen HD-Befundes und ED-Befundes mit folgenden Maßgaben:
Das Röntgen auf Hüftgelenksdysplasie ( HD ) erfolgt frühestens im 18.Lebensmonat.
Der Hund muss ausreichend sediert sein. Es ist eine Aufnahme in gestreckter Haltung anzufertigen und vom Tierarzt an die vom DCLH benannte Auswertungsstelle zu schicken. Ein Obergutachten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Zuchtleiters. Hierzu werden von einer Universitätstierklinik Neuaufnahmen in gestreckter und gebeugter Lagerung angefertigt und von dieser an den durch den DCLH benannten Obergutachter geschickt. Dessen Gutachten ist endgültig und unanfechtbar.
Die Gebühren für die Genehmigung der Anfertigung eines Obergutachtens trägt der Eigentümer.
HD-Stufen und mögliche Zuchtverwendung:
HD A 1/2 ( HD- frei ) -uneingeschränkt zur Zucht zugelassen
HD B 1/2 ( HD-Verdacht ) -Verpaarung mit Partnern HD-A 1/2 und HD B 1 / B2
HD C 1 ( HD - leicht ) - nicht zur Zucht zugelassen
HD C 2 ( HD - leicht ) - nicht zur Zucht zugelassen
HD-D ( HD - mittel ) - nicht zur Zucht zugelassen
HD-E ( HD - schwer ) - nicht zur Zucht zugelassen
ED - die Auswertung erfolgt nach unterschiedlicher Graduierung in ED–frei, ED–I (1), ED–II (2) und ED–III (3).
1. Zur Begutachtung der Ellenbogendysplasie (Auswertung der Röntgenaufnahmen) sind nur Mitglieder der „Gesellschaft für Röntgendiagnostik genetisch beeinflusster Skeletterkrankungen bei Kleintieren e. V.“ (GRSK) zugelassen.
2. Das Verfahren der Bestellung und Abberufung von Gutachtern und Obergutachtern entspricht dem der Bekämpfung der Hüftgelenksdysplasie (HD) – III. Abs. 8 und 9.3. Bei der Durchführung des Röntgens gilt III. Abs. 5, 6 und 7 (mit der Ausnahme, dass für die Röntgenaufnahme keine Sedierung des Hundes erforderlich ist) entsprechend.
4. Die Anzahl der einzureichenden Röntgenaufnahmen für die Begutachtung ist zwischen Gutachter und Rassehunde-Zuchtverein abzustimmen. Standardaufnahmen sind eine Projektion in Seitenlage (ML) gebeugt und in Brustlage (CrCd) mit dem Gelenk in 15 Grad Pronation.
5. Für die Erstellung eines Obergutachtens sind die Erstaufnahmen sowie je Gelenk drei Neuaufnahmen beizufügen, und zwar in Seitenlage (ML) gebeugt und gestreckt und in Brustlage (CrCd) mit dem Gelenk in 15 Grad Pronation. Zusätzlich kann die Einbeziehung computertomographischer Untersuchungen (CT) erfolgen. Für die Neuaufnahmen gilt III. Abs. 7 entsprechend.
6. Rassehunde-Zuchtvereine sollten dafür Sorge tragen, dass die einzelnen Röntgenbilder nach Auswertung in das Eigentum des Vereins übergehen und dort archiviert werden und festlegen, dass die Unterlagen für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden können.
7. Eine Zuchtverwendung von Hunden mit ED-Grad III (3) ist untersagt.
Im Zusammenhang mit einem wissenschaftlich anerkannten Zuchtprogramm, das vom VDH genehmigt wurde, können
Hunde mit ED-Grad II (2) mit ED-freien Hunden verpaart werden.
Es wird empfohlen, Hunde mit ED-Grad I (1) nur mit ED-freien Hunden zu verpaaren.
Dem Antrag wird mit 33 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.
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Antrag auf Änderung § 4.1.2 ZO
dem Antrag wird mit 11 Ja-Stimmen, 36 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen nicht zugestimmt
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Antrag zur Ergänzung/Änderung der Satzung § 3 und 20
§ 3 (Aufgaben und Tätigkeiten)
Neuaufnahme von Punkt 14
14. Regelmäßige Herausgabe einer Vereinszeitschrift und führen einer Vereinshomepage als offizielle Mitteilungsorgane.
§ 20 (Einberufung)
Mindestens einmal im Jahr, im ersten Halbjahr, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Die Einberufung erfolgt unter Angabe des Versammlungsortes, der Zeit und der Tagesordnung schriftlich durch den Präsidenten an die Mitglieder, spätestens sechs Wochen vor dem Versammlungstermin oder durch Einhalten der vorgenannten Frist durch entsprechende Veröffentlichung (ALT im offiziellen Mitteilungsorgan) NEU in den offiziellen Mitteilungsorganen. Bei schriftlicher Einladung gilt die an die letzte bekannte Anschrift eines Mitgliedes gerichtete Postsendung als am dritten Tag nach Postaufgabe zugegangen.
Dem Antrag wird mit 38 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen zugestimmt.
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Antrag auf Änderung der ZO 4.1.1.c
dem Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 41 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen nicht zugestimmt