Der Besuch eines Erstzüchterseminares wurde mit Mitgliederbeschluss der JHV 1998 verpflichtend eingeführt für alle, die züchterische Tätigkeit im DCLH ausüben. Züchter können sowohl Einzelpersonen als Inhaber eines Zwingers sein, als auch Personengemeinschaften in Mitbesitz. In Anlehnung an die VDH-Zuchtordnung genügt es einen volljährigen Ansprechpartner als Zucht verantwortlichen zu benennen. Züchterisch tätig werden dürfen aber dennoch nur Inhaber eines Zwingers, die den Besuch eines Erstzüchterseminares nachweisen können. Aus diesem Grund ist der Besuch eines Erstzüchterseminares dringend angeraten.
Da der Besuch eines Erstzüchterseminares auch für Deckrüdenbesitzer in Gemeinschaftsbesitz mit Mitgliederbeschluss der JHV 2008 eingeführt wurde gilt analog vorstehende Empfehlung entsprechend.
Vorstand DCLH