Sehr geehrte Clubmitglieder,

zu unserer Jahreshauptversammlung am 22.05.2022 darf ich Sie im Namen des Vorstands DCLH recht herzlich einladen.

In Anpassung an die aktuelle nationale Sicherheitslage und den Bestimmungen zur Bekämpfung der Corona Pandemie behält sich der Vorstand DCLH vor, die Jahreshauptversammlung DCLH 2022 zu verschieben oder abzusagen.
Hierzu informieren Sie sich bitte über die Webseite DCLH.

Ort
Weingut Joachim Flick, Straßenmühle, 65439 Flörsheim/Wicker
Beginn
10 Uhr

 

Tagesordnung:


  1. Eröffnung durch den Präsidenten, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

  2. Wahl des Protokollanten

  3. Totengedenken

  4. Ehrungen

  5. Bestellung des Wahlleiters

  6. Bestellung der Abstimmungskommission

  7. Berichte

    1. des Präsidenten

    2. des Zuchtleiters

    3. der Ausbildungsleiterin

    4. der Schatzmeisterin

    5. der Kassenprüfer

  8. Aussprache zu den Berichten

  9. Entlastung des Vorstandes

  10. Wahlen

    1. Wahl des 1.Vorsitzenden des Ehrenrates
    2. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Ehrenrates
  11. Antrag auf Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag des Vorstandes in der JHV 2021

    bezüglich der Corona bedingten Ausnahmen zur Aufrechterhaltung der Zucht betreffend, Zuchtordnung und Körordnung ZO § 4.1.2, § 7.5, KÖ § 1,3,5,6 (Wurfabnahmen durch Tierärzte Verlängerung, bestehender Körungen Vereinfachung der Zulassung für Körungen mit 2 Körmeistern, Notfall- Körungen). Die Maßnahmen wurden mittlerweile bis auf die genehmigten Notfall-Körungen eingestellt. Dem Antrag wurde mit 47 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung zugestimmt

  12. Genehmigung der Sonderregelung des Vorstandes zur Aufrechterhaltung der Zucht v. 02.02.2022 durch die MV:

    Corona beeinträchtigt nach wie vor das Ausstellungswesen, daher kann ab sofort zu der Teilnahme an den Körungen auch mit nur zwei Ergebnissen gemeldet werden.

    Die Körung wird gültig, sobald das dritte Ergebnis nachgereicht wurde!

    Diese Maßnahme ist befristet bis zum 31.12.2022

  13. Anträge an die Jahreshauptversammlung

    1. Antrag auf Änderung der Körordnung §1.2 von Nathalie Mayer

      alt: Es werden nur die Ergebnisse einer VDH anerkannten deutschen Zuchtschau (mit angeschlossener Sonderschau) sowie clubinternen Schauen anerkannt.

      neu: Es werden nur die Ergebnisse eines FCI anerkannten Leonbergerspezialzuchtrichters anerkannt.

    2. Antrag auf Änderung der Körordnung § 1.2 von Barbara Heidi Brunner

      alt: § 1: Voraussetzungen für die Zulassung zu Körstufe 1

      Der vorgestellte Hund muss zweimal von verschiedenen Spezialzuchtrichtern mit der Formwertnote „Sehr Gut“
      oder“ Vorzüglich“ bewertet worden sein (Jüngstenklasse einer Spezialzuchtschau, Jugend-, Erwachsenenklasse).
      Zumindest ein Ausstellungsergebnis muss aus einer Erwachsenenklasse sein. Außerdem ist eine Junghundebeurteilung
      zu absolvieren, ersatzweise kann auch eine Bewertung einer anderen Klasse herangezogen werden
      („Sehr Gut“ oder „Vorzüglich“).
      1. Es werden nur die Ergebnisse einer VDH anerkannten deutschen Zuchtschau (mit angeschlossener Sonderschau)
      sowie clubinternen Schauen anerkannt.

      neu: §1: Voraussetzung für die Zulassung zur Körstufe1

      1. Für den vorgestellten Hund müssen 2 Ausstellungsergebnisse vorgelegt werden.

        1. Ein Ergebnis der Jüngstenklasse mindestens Formwertnote „versprechend“ oder Jugendklasse mindestens
          Formwertnote „sehr gut“.
          Ersatzweise kann für die Ergebnisse der Jugendklasse eine Junghundebeurteilung absolviert werden.

        2. Ein Ergebnis der Erwachsenenklasse (Zwischenklasse, Offene Klasse, Leistungsklasse) mit mindestens
          Formwerte „sehr gut“.
          Ersatzweise kann für das Ergebnis der Jugendklassen/ Junghundebeurteilung ein weiteres Ergebnis aus einer Erwachsenenklasse vorgelegt werden.

      2. Es werden nur die Ergebnisse eines FCI anerkannten Leonbergerspezialzuchtrichters anerkannt.

    3. Antrag auf Änderung der Körordnung §2.4 von Nathalie Mayer

      alt: 4. Bei der Anmeldung müssen für jeden Hund folgende Unterlagen vorgelegt werden:

      a: DCLH- Ahnentafel (am Tage der Veranstaltung zusätzlich das Original), Ausnahme: ausländische Teilnehmer
      b: Nachweis der Ausstellungsbewertungen (am Tage der Veranstaltung zusätzlich die Originale)
      c: HD-Befund im Original, kann nachgereicht werden.

      neu: 4. Bei der Anmeldung müssen für jeden Hund folgende Unterlagen vorgelegt werden:

      a: DCLH- Ahnentafel (am Tage der Veranstaltung zusätzlich das Original), Ausnahme: ausländische Teilnehmer
      b: Nachweis der Ausstellungsbewertungen (am Tage der Veranstaltung zusätzlich die Originale)
      c: LPN, LEMP, LPPN3, DNA Befunde
      d: HD-Befund im Original, kann nachgereicht werden.

    4. Antrag auf Ergänzung § 4 der Zuchtordnung DCLH – hier § 4.1 c von Nathalie Mayer

      Antrag auf Einführung der ED Röntgenpflicht analog der VDH Zuchtordnung mit Ausschluss ED 2/3 da kein Zuchtprogramm vorliegt.

      Bekämpfung der Ellenbogendysplasie (ED)

      1. Rassehunde-Zuchtvereine, in deren Zuchtbestand Ellenbogendysplasie (ED) vorkommt, die zuchthygienische Maßnahmen erfordert, sind zur Erstellung von verbindlichen Untersuchungs- und Bekämpfungsverfahren verpflichtet.

      2. Der Begriff „Ellenbogendysplasie“ (ED) umfasst unterschiedliche erbliche Erkrankungen des Ellenbogengelenks. Den Rassehunde-Zuchtvereinen wird wegen der Komplexität der ellenbogendysplastischen Erkrankungen empfohlen,neben der Begutachtung der Aufnahmen und der vorgegebenen Paarungsbeschränkungen zusätzliche wissenschaftlich abgesicherte Verfahren verbindlich vorzusehen.

      § 4.1.c alt:

      1. Nachweis der Zuchttauglichkeit von Rüde und Hündin anhand einer gültigen Körung (Bedingungen siehe Körordnung) und eines körtauglichen HD-Befundes mit folgenden Maßgaben: Das Röntgen auf Hüftgelenksdysplasie (HD) erfolgt frühestens im 18.Lebensmonat. Der Hund muss ausreichend sediert sein. Es ist eine Aufnahme in gestreckter Haltung anzufertigen und vom Tierarzt an die vom DCLH benannte Auswertungsstelle zu schicken. Ein Obergutachten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Zuchtleiters. Hierzu werden von einer Universitätstierklinik Neuaufnahmen in gestreckter und gebeugter Lagerung angefertigt und von dieser an den durch den DCLH benannten Obergutachter geschickt. Dessen Gutachten ist endgültig und unanfechtbar. Die Gebühren für die Genehmigung der Anfertigung eines Obergutachtens trägt der Eigentümer.

        HD-Stufen und mögliche Zuchtverwendung:
        HD A 1/2 (HD- frei) - uneingeschränkt zur Zucht zugelassen
        HD B 1/2 (HD-Verdacht) - Verpaarung mit Partnern HD-A 1/2 und HD B 1 / B2
        HD C 1 (HD - leicht) - nicht zur Zucht zugelassen
        HD C 2 (HD - leicht) - nicht zur Zucht zugelassen
        HD-D (HD - mittel) - nicht zur Zucht zugelassen
        HD-E (HD - schwer) - nicht zur Zucht zugelassen

      § 4.1.c neu:

      1. Nachweis der Zuchttauglichkeit von Rüde und Hündin anhand einer gültigen Körung (Bedingungen siehe Körordnung)
        und eines körtauglichen HD-Befundes und ED-Befundes mit folgenden Maßgaben:
        Das Röntgen auf Hüftgelenksdysplasie (HD) erfolgt frühestens im 18.Lebensmonat. Der Hund muss ausreichend
        sediert sein. Es ist eine Aufnahme in gestreckter Haltung anzufertigen und vom Tierarzt an die vom DCLH benannte
        Auswertungsstelle zu schicken. Ein Obergutachten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Zuchtleiters. Hierzu
        werden von einer Universitätstierklinik Neuaufnahmen in gestreckter und gebeugter Lagerung angefertigt und von
        dieser an den durch den DCLH benannten Obergutachter geschickt. Dessen Gutachten ist endgültig und unanfechtbar.
        Die Gebühren für die Genehmigung der Anfertigung eines Obergutachtens trägt der Eigentümer.

        HD-Stufen und mögliche Zuchtverwendung:
        HD A 1/2 (HD- frei) - uneingeschränkt zur Zucht zugelassen
        HD B 1/2 (HD-Verdacht) - Verpaarung mit Partnern HD-A 1/2 und HD B 1 / B2
        HD C 1 (HD - leicht) - nicht zur Zucht zugelassen
        HD C 2 (HD - leicht) - nicht zur Zucht zugelassen
        HD-D (HD - mittel) - nicht zur Zucht zugelassen
        HD-E (HD - schwer) - nicht zur Zucht zugelassen

        ED - die Auswertung erfolgt nach unterschiedlicher Graduierung in ED–frei, ED–I (1), ED–II (2) und ED–III (3).

      1. Zur Begutachtung der Ellenbogendysplasie (Auswertung der Röntgenaufnahmen) sind nur Mitglieder der „Gesellschaft für Röntgendiagnostik genetisch beeinflusster Skeletterkrankungen bei Kleintieren e. V.“ (GRSK) zugelassen.

      2. Das Verfahren der Bestellung und Abberufung von Gutachtern und Obergutachtern entspricht dem der Bekämpfung der Hüftgelenksdysplasie (HD) – III. Abs. 8 und 9.

      3. Bei der Durchführung des Röntgens gilt III. Abs. 5, 6 und 7 (mit der Ausnahme, dass für die Röntgenaufnahme keine Sedierung des Hundes erforderlich ist) entsprechend.

      4. Die Anzahl der einzureichenden Röntgenaufnahmen für die Begutachtung ist zwischen Gutachter und Rassehunde-Zuchtverein abzustimmen. Standardaufnahmen sind eine Projektion in Seitenlage (ML) gebeugt und in Brustlage (CrCd) mit dem Gelenk in 15 Grad Pronation.

      5. Für die Erstellung eines Obergutachtens sind die Erstaufnahmen sowie je Gelenk drei Neuaufnahmen beizufügen, und zwar in Seitenlage (ML) gebeugt und gestreckt und in Brustlage (CrCd) mit dem Gelenk in 15 Grad Pronation. Zusätzlich kann die Einbeziehung computertomographischer Untersuchungen (CT) erfolgen. Für die Neuaufnahmen gilt III. Abs.7 entsprechend.

      6. Rassehunde-Zuchtvereine sollten dafür Sorge tragen, dass die einzelnen Röntgenbilder nach Auswertung in das Eigentum des Vereins übergehen und dort archiviert werden und festlegen, dass die Unterlagen für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden können.

      7. Eine Zuchtverwendung von Hunden mit ED-Grad III (3) ist untersagt.

      Im Zusammenhang mit einem wissenschaftlich anerkannten Zuchtprogramm, das vom VDH genehmigt wurde, können
      Hunde mit ED-Grad II (2) mit ED-freien Hunden verpaart werden.
      Es wird empfohlen, Hunde mit ED-Grad I (1) nur mit ED-freien Hunden zu verpaaren.
    5. Antrag auf Änderung § 4.1.2 ZO von Stephanie Sandberg

      Ich stelle den Antrag, dass das Fehlen von jeweils maximal zwei der P1 toleriert, und analog behandelt wird wie das Fehlen der M3. Das heisst, die Hunde werden zur Zucht zugelassen mit der Einschränkung, dass der Zuchtpartner ein vollständiges Gebiss aufweisen muss, und Zuchtrüden mit fehlendem P1 im Jahr maximal dreimal erfolgreich zum Deckeinsatz kommen dürfen.

      Zuchtzulassung 4.1.2. (alt)

      Bei Zuchttieren mit M3-Verlust muss der Zuchtpartner ein vollständiges Gebiss haben. Zuchtrüden mit fehlendem M3 dürfen im Jahr maximal dreimal erfolgreich zum Deckeinsatz kommen.
      Auf Ausstellungen festgestellter M3-Verlust bei Zuchttieren wird über Computer erfasst und im Deckrüdenverzeichnis aufgenommen.

      Zuchtzulassung 4.1.2. (neu)

      Bei Zuchttieren mit M3-Verlust und/oder P1 Verlust (max. zwei Zähne - P1 und/oder M3) muss der Zuchtpartner ein
      vollständiges Gebiss haben. Zuchtrüden mit fehlenden M3 bzw P1 dürfen im Jahr maximal dreimal erfolgreich zum
      Deckeinsatz kommen.
      Auf Ausstellungen festgestellter M3/P1-Verlust bei Zuchttieren wird über Computer erfasst und im Deckrüdenverzeichnis
      aufgenommen.
    6. Antrag zur Ergänzung/ Änderung der Satzung § 3 und § 20 von Nicole Hallek und Tanja Krässel
      § 3 (Aufgaben und Tätigkeiten) Neuaufnahme von Punkt 14
      14. Regelmäßige Herausgabe einer Vereinszeitschrift und führen einer Vereinshomepage als offizielle
      Mitteilungsorgane.
      § 20 (Einberufung)
      Mindestens einmal im Jahr, im ersten Halbjahr, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Die Einberufung
      erfolgt unter Angabe des Versammlungsortes, der Zeit und der Tagesordnung schriftlich durch den Präsidenten
      an die Mitglieder, spätestens sechs Wochen vor dem Versammlungstermin oder durch Einhalten der vorgenannten
      Frist durch entsprechende Veröffentlichung (ALT im offiziellen Mitteilungsorgan) NEU in den offiziellen Mitteilungsorganen.
      Bei schriftlicher Einladung gilt die an die letzte bekannte Anschrift eines Mitgliedes gerichtete Postsendung
      als am dritten Tag nach Postaufgabe zugegangen.
    7. Antrag auf Änderung der Zuchtordnung DCLH im § 4.1.1. c)

      von Heike und Robert Heichler sowie Diana und Frank Wieland

      Zur Zeit:

      HD C1 (HD – leicht) – nicht zur Zucht zugelassen
      HD C2 (HD – leicht) – nicht zur Zucht zugelassen

      Zu ändern auf:

      HD C1 (HD – leicht) – zur Zucht nur mit HD A1 / A2 zugelassen
      HD C2 (HD – leicht) – zur Zucht nur mit HD A1 / A2 zugelassen

  14. Abstimmung über den Satzungsentwurf als neue Satzung DCLH gem. Anlage 1 dieser Einladung

  15. Abstimmung über den Entwurf der Ehrenratsordnung DCLH gem. Anlage 2 dieser Einladung

  16. Abstimmung über den Entwurf der Finanzordnung DCLH gem. Anlage 3 dieser Einladung

  17. Abstimmung über den Haushaltsplan DCLH gem. § 2 der Finanzordnung – Anlage 3 dieser Einladung

  18. Sonstiges

Anträge an die Jahreshauptversammlung 2022 sind entsprechend § 20 der Satzung DCLH schriftlich an den Präsidenten des DCLH zu richten.

Im Namen des Vorstandes freue ich mich auf eine zahlreiche Teilnahme und wünsche Ihnen eine gute Anfahrt!

Wolfgang Mayer
Präsident DCLH

Winhöring, 6.3.2022

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