Sehr geehrte Clubmitglieder,
zu unserer Jahreshauptversammlung am 22.05.2022 darf ich Sie im Namen des Vorstands DCLH recht herzlich einladen.
In Anpassung an die aktuelle nationale Sicherheitslage und den Bestimmungen zur Bekämpfung der Corona Pandemie behält sich der Vorstand DCLH vor, die Jahreshauptversammlung DCLH 2022 zu verschieben oder abzusagen.
Hierzu informieren Sie sich bitte über die Webseite DCLH.
- Ort
- Weingut Joachim Flick, Straßenmühle, 65439 Flörsheim/Wicker
- Beginn
- 10 Uhr
Tagesordnung:
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Eröffnung durch den Präsidenten, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Wahl des Protokollanten
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Totengedenken
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Ehrungen
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Bestellung des Wahlleiters
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Bestellung der Abstimmungskommission
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Berichte
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des Präsidenten
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des Zuchtleiters
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der Ausbildungsleiterin
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der Schatzmeisterin
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der Kassenprüfer
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Aussprache zu den Berichten
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Entlastung des Vorstandes
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Wahlen
- Wahl des 1.Vorsitzenden des Ehrenrates
- Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Ehrenrates
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Antrag auf Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag des Vorstandes in der JHV 2021
bezüglich der Corona bedingten Ausnahmen zur Aufrechterhaltung der Zucht betreffend, Zuchtordnung und Körordnung ZO § 4.1.2, § 7.5, KÖ § 1,3,5,6 (Wurfabnahmen durch Tierärzte Verlängerung, bestehender Körungen Vereinfachung der Zulassung für Körungen mit 2 Körmeistern, Notfall- Körungen). Die Maßnahmen wurden mittlerweile bis auf die genehmigten Notfall-Körungen eingestellt. Dem Antrag wurde mit 47 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung zugestimmt
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Genehmigung der Sonderregelung des Vorstandes zur Aufrechterhaltung der Zucht v. 02.02.2022 durch die MV:
Corona beeinträchtigt nach wie vor das Ausstellungswesen, daher kann ab sofort zu der Teilnahme an den Körungen auch mit nur zwei Ergebnissen gemeldet werden.
Die Körung wird gültig, sobald das dritte Ergebnis nachgereicht wurde!
Diese Maßnahme ist befristet bis zum 31.12.2022
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Anträge an die Jahreshauptversammlung
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Antrag auf Änderung der Körordnung §1.2 von Nathalie Mayer
alt: Es werden nur die Ergebnisse einer VDH anerkannten deutschen Zuchtschau (mit angeschlossener Sonderschau) sowie clubinternen Schauen anerkannt.
neu: Es werden nur die Ergebnisse eines FCI anerkannten Leonbergerspezialzuchtrichters anerkannt.
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Antrag auf Änderung der Körordnung § 1.2 von Barbara Heidi Brunner
alt: § 1: Voraussetzungen für die Zulassung zu Körstufe 1
Der vorgestellte Hund muss zweimal von verschiedenen Spezialzuchtrichtern mit der Formwertnote „Sehr Gut“
oder“ Vorzüglich“ bewertet worden sein (Jüngstenklasse einer Spezialzuchtschau, Jugend-, Erwachsenenklasse).
Zumindest ein Ausstellungsergebnis muss aus einer Erwachsenenklasse sein. Außerdem ist eine Junghundebeurteilung
zu absolvieren, ersatzweise kann auch eine Bewertung einer anderen Klasse herangezogen werden
(„Sehr Gut“ oder „Vorzüglich“).
1. Es werden nur die Ergebnisse einer VDH anerkannten deutschen Zuchtschau (mit angeschlossener Sonderschau)
sowie clubinternen Schauen anerkannt.neu: §1: Voraussetzung für die Zulassung zur Körstufe1
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Für den vorgestellten Hund müssen 2 Ausstellungsergebnisse vorgelegt werden.
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Ein Ergebnis der Jüngstenklasse mindestens Formwertnote „versprechend“ oder Jugendklasse mindestens
Formwertnote „sehr gut“.
Ersatzweise kann für die Ergebnisse der Jugendklasse eine Junghundebeurteilung absolviert werden. -
Ein Ergebnis der Erwachsenenklasse (Zwischenklasse, Offene Klasse, Leistungsklasse) mit mindestens
Formwerte „sehr gut“.
Ersatzweise kann für das Ergebnis der Jugendklassen/ Junghundebeurteilung ein weiteres Ergebnis aus einer Erwachsenenklasse vorgelegt werden.
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Es werden nur die Ergebnisse eines FCI anerkannten Leonbergerspezialzuchtrichters anerkannt.
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Antrag auf Änderung der Körordnung §2.4 von Nathalie Mayer
alt: 4. Bei der Anmeldung müssen für jeden Hund folgende Unterlagen vorgelegt werden:
a: DCLH- Ahnentafel (am Tage der Veranstaltung zusätzlich das Original), Ausnahme: ausländische Teilnehmer
b: Nachweis der Ausstellungsbewertungen (am Tage der Veranstaltung zusätzlich die Originale)
c: HD-Befund im Original, kann nachgereicht werden.neu: 4. Bei der Anmeldung müssen für jeden Hund folgende Unterlagen vorgelegt werden:
a: DCLH- Ahnentafel (am Tage der Veranstaltung zusätzlich das Original), Ausnahme: ausländische Teilnehmer
b: Nachweis der Ausstellungsbewertungen (am Tage der Veranstaltung zusätzlich die Originale)
c: LPN, LEMP, LPPN3, DNA Befunde
d: HD-Befund im Original, kann nachgereicht werden. -
Antrag auf Ergänzung § 4 der Zuchtordnung DCLH – hier § 4.1 c von Nathalie Mayer
Antrag auf Einführung der ED Röntgenpflicht analog der VDH Zuchtordnung mit Ausschluss ED 2/3 da kein Zuchtprogramm vorliegt.
Bekämpfung der Ellenbogendysplasie (ED)
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Rassehunde-Zuchtvereine, in deren Zuchtbestand Ellenbogendysplasie (ED) vorkommt, die zuchthygienische Maßnahmen erfordert, sind zur Erstellung von verbindlichen Untersuchungs- und Bekämpfungsverfahren verpflichtet.
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Der Begriff „Ellenbogendysplasie“ (ED) umfasst unterschiedliche erbliche Erkrankungen des Ellenbogengelenks. Den Rassehunde-Zuchtvereinen wird wegen der Komplexität der ellenbogendysplastischen Erkrankungen empfohlen,neben der Begutachtung der Aufnahmen und der vorgegebenen Paarungsbeschränkungen zusätzliche wissenschaftlich abgesicherte Verfahren verbindlich vorzusehen.
§ 4.1.c alt:
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Nachweis der Zuchttauglichkeit von Rüde und Hündin anhand einer gültigen Körung (Bedingungen siehe Körordnung) und eines körtauglichen HD-Befundes mit folgenden Maßgaben: Das Röntgen auf Hüftgelenksdysplasie (HD) erfolgt frühestens im 18.Lebensmonat. Der Hund muss ausreichend sediert sein. Es ist eine Aufnahme in gestreckter Haltung anzufertigen und vom Tierarzt an die vom DCLH benannte Auswertungsstelle zu schicken. Ein Obergutachten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Zuchtleiters. Hierzu werden von einer Universitätstierklinik Neuaufnahmen in gestreckter und gebeugter Lagerung angefertigt und von dieser an den durch den DCLH benannten Obergutachter geschickt. Dessen Gutachten ist endgültig und unanfechtbar. Die Gebühren für die Genehmigung der Anfertigung eines Obergutachtens trägt der Eigentümer.
HD-Stufen und mögliche Zuchtverwendung:
HD A 1/2 (HD- frei) - uneingeschränkt zur Zucht zugelassen
HD B 1/2 (HD-Verdacht) - Verpaarung mit Partnern HD-A 1/2 und HD B 1 / B2
HD C 1 (HD - leicht) - nicht zur Zucht zugelassen
HD C 2 (HD - leicht) - nicht zur Zucht zugelassen
HD-D (HD - mittel) - nicht zur Zucht zugelassen
HD-E (HD - schwer) - nicht zur Zucht zugelassen
§ 4.1.c neu:
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Nachweis der Zuchttauglichkeit von Rüde und Hündin anhand einer gültigen Körung (Bedingungen siehe Körordnung)
und eines körtauglichen HD-Befundes und ED-Befundes mit folgenden Maßgaben:
Das Röntgen auf Hüftgelenksdysplasie (HD) erfolgt frühestens im 18.Lebensmonat. Der Hund muss ausreichend
sediert sein. Es ist eine Aufnahme in gestreckter Haltung anzufertigen und vom Tierarzt an die vom DCLH benannte
Auswertungsstelle zu schicken. Ein Obergutachten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Zuchtleiters. Hierzu
werden von einer Universitätstierklinik Neuaufnahmen in gestreckter und gebeugter Lagerung angefertigt und von
dieser an den durch den DCLH benannten Obergutachter geschickt. Dessen Gutachten ist endgültig und unanfechtbar.
Die Gebühren für die Genehmigung der Anfertigung eines Obergutachtens trägt der Eigentümer.HD-Stufen und mögliche Zuchtverwendung:
HD A 1/2 (HD- frei) - uneingeschränkt zur Zucht zugelassen
HD B 1/2 (HD-Verdacht) - Verpaarung mit Partnern HD-A 1/2 und HD B 1 / B2
HD C 1 (HD - leicht) - nicht zur Zucht zugelassen
HD C 2 (HD - leicht) - nicht zur Zucht zugelassen
HD-D (HD - mittel) - nicht zur Zucht zugelassen
HD-E (HD - schwer) - nicht zur Zucht zugelassenED - die Auswertung erfolgt nach unterschiedlicher Graduierung in ED–frei, ED–I (1), ED–II (2) und ED–III (3).
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Zur Begutachtung der Ellenbogendysplasie (Auswertung der Röntgenaufnahmen) sind nur Mitglieder der „Gesellschaft für Röntgendiagnostik genetisch beeinflusster Skeletterkrankungen bei Kleintieren e. V.“ (GRSK) zugelassen.
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Das Verfahren der Bestellung und Abberufung von Gutachtern und Obergutachtern entspricht dem der Bekämpfung der Hüftgelenksdysplasie (HD) – III. Abs. 8 und 9.
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Bei der Durchführung des Röntgens gilt III. Abs. 5, 6 und 7 (mit der Ausnahme, dass für die Röntgenaufnahme keine Sedierung des Hundes erforderlich ist) entsprechend.
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Die Anzahl der einzureichenden Röntgenaufnahmen für die Begutachtung ist zwischen Gutachter und Rassehunde-Zuchtverein abzustimmen. Standardaufnahmen sind eine Projektion in Seitenlage (ML) gebeugt und in Brustlage (CrCd) mit dem Gelenk in 15 Grad Pronation.
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Für die Erstellung eines Obergutachtens sind die Erstaufnahmen sowie je Gelenk drei Neuaufnahmen beizufügen, und zwar in Seitenlage (ML) gebeugt und gestreckt und in Brustlage (CrCd) mit dem Gelenk in 15 Grad Pronation. Zusätzlich kann die Einbeziehung computertomographischer Untersuchungen (CT) erfolgen. Für die Neuaufnahmen gilt III. Abs.7 entsprechend.
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Rassehunde-Zuchtvereine sollten dafür Sorge tragen, dass die einzelnen Röntgenbilder nach Auswertung in das Eigentum des Vereins übergehen und dort archiviert werden und festlegen, dass die Unterlagen für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden können.
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Eine Zuchtverwendung von Hunden mit ED-Grad III (3) ist untersagt.
Hunde mit ED-Grad II (2) mit ED-freien Hunden verpaart werden.
Es wird empfohlen, Hunde mit ED-Grad I (1) nur mit ED-freien Hunden zu verpaaren. -
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Antrag auf Änderung § 4.1.2 ZO von Stephanie Sandberg
Ich stelle den Antrag, dass das Fehlen von jeweils maximal zwei der P1 toleriert, und analog behandelt wird wie das Fehlen der M3. Das heisst, die Hunde werden zur Zucht zugelassen mit der Einschränkung, dass der Zuchtpartner ein vollständiges Gebiss aufweisen muss, und Zuchtrüden mit fehlendem P1 im Jahr maximal dreimal erfolgreich zum Deckeinsatz kommen dürfen.
Zuchtzulassung 4.1.2. (alt)
Bei Zuchttieren mit M3-Verlust muss der Zuchtpartner ein vollständiges Gebiss haben. Zuchtrüden mit fehlendem M3 dürfen im Jahr maximal dreimal erfolgreich zum Deckeinsatz kommen.
Auf Ausstellungen festgestellter M3-Verlust bei Zuchttieren wird über Computer erfasst und im Deckrüdenverzeichnis aufgenommen.Zuchtzulassung 4.1.2. (neu)
Bei Zuchttieren mit M3-Verlust und/oder P1 Verlust (max. zwei Zähne - P1 und/oder M3) muss der Zuchtpartner ein
vollständiges Gebiss haben. Zuchtrüden mit fehlenden M3 bzw P1 dürfen im Jahr maximal dreimal erfolgreich zum
Deckeinsatz kommen.
Auf Ausstellungen festgestellter M3/P1-Verlust bei Zuchttieren wird über Computer erfasst und im Deckrüdenverzeichnis
aufgenommen. - Antrag zur Ergänzung/ Änderung der Satzung § 3 und § 20 von Nicole Hallek und Tanja Krässel
§ 3 (Aufgaben und Tätigkeiten) Neuaufnahme von Punkt 14
14. Regelmäßige Herausgabe einer Vereinszeitschrift und führen einer Vereinshomepage als offizielle
Mitteilungsorgane.
§ 20 (Einberufung)
Mindestens einmal im Jahr, im ersten Halbjahr, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Die Einberufung
erfolgt unter Angabe des Versammlungsortes, der Zeit und der Tagesordnung schriftlich durch den Präsidenten
an die Mitglieder, spätestens sechs Wochen vor dem Versammlungstermin oder durch Einhalten der vorgenannten
Frist durch entsprechende Veröffentlichung (ALT im offiziellen Mitteilungsorgan) NEU in den offiziellen Mitteilungsorganen.
Bei schriftlicher Einladung gilt die an die letzte bekannte Anschrift eines Mitgliedes gerichtete Postsendung
als am dritten Tag nach Postaufgabe zugegangen. -
Antrag auf Änderung der Zuchtordnung DCLH im § 4.1.1. c)
von Heike und Robert Heichler sowie Diana und Frank WielandZur Zeit:
HD C1 (HD – leicht) – nicht zur Zucht zugelassen
HD C2 (HD – leicht) – nicht zur Zucht zugelassenZu ändern auf:
HD C1 (HD – leicht) – zur Zucht nur mit HD A1 / A2 zugelassen
HD C2 (HD – leicht) – zur Zucht nur mit HD A1 / A2 zugelassen
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Abstimmung über den Satzungsentwurf als neue Satzung DCLH gem. Anlage 1 dieser Einladung
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Abstimmung über den Entwurf der Ehrenratsordnung DCLH gem. Anlage 2 dieser Einladung
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Abstimmung über den Entwurf der Finanzordnung DCLH gem. Anlage 3 dieser Einladung
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Abstimmung über den Haushaltsplan DCLH gem. § 2 der Finanzordnung – Anlage 3 dieser Einladung
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Sonstiges
Anträge an die Jahreshauptversammlung 2022 sind entsprechend § 20 der Satzung DCLH schriftlich an den Präsidenten des DCLH zu richten.
Im Namen des Vorstandes freue ich mich auf eine zahlreiche Teilnahme und wünsche Ihnen eine gute Anfahrt!
Wolfgang Mayer
Präsident DCLH
Winhöring, 6.3.2022