7. Information des neuen Präsidenten des DCLH – 26.04.23

Rücktrittsankündigung

Nach Aussagen des ehemaligen Präsidenten des DCLH W. Mayer, der mir schon am Tag der Mitgliederversammlung den sofortigen Rücktritt nahegelegt hatte, sind die Aktivitäten von DCLH-Mitgliedern zur Klage auf Nichtanerkennung der Wahl, Feststellung der Handlungsunfähigkeit des Rumpfvorstandes… oder wie auch immer die genauen Klagezielrichtungen sind, darauf gerichtet, mich wieder aus dem Amt zu bekommen, um auch den Posten des Präsidenten dann auf einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung neu wählen zu können.

Diese Zielstellung könnte man, wenn alle Klagen scheitern sollten, natürlich auch mit einem Antrag auf Abwahl an die Außerordentliche Mitgliederversammlung erreichen, und sollte ein solcher Antrag dann erfolgreich sein, könnte man einen neuen Präsidenten gemäß den rechtlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen (Wahlen für Ehrenämter müssen mit der Einladung in der Tagesordnung bekanntgegeben werden und die Veröffentlichung der Tagesordnung hat mindestens   6 Wochen vor der Mitgliederversammlung stattzufinden) erst auf einer weiteren, danach folgenden Außerordentlichen MV wählen, die dann wohl erst frühestens im Januar 2024 stattfinden könnte – eine unendliche Hängepartie für den DCLH und ein nicht hinzunehmendes Szenario.

Vielleicht kann die generelle Blockadehaltung zum Schaden des Vereins von einigen wenigstens vorübergehend nach folgender Erklärung aufgegeben werden, ehe wir in naher Zukunft keinen DCLH mehr haben.

Erklärung:

Ich werde meinen Posten auf der kommenden Außerordentlichen Mitgliederversammlung zur Verfügung stellen, so dass die Wahl eines neuen Präsidenten zusätzlich zur Nachwahl der 3 fehlenden Vorstandsmitglieder bereits mit in die Einladung aufgenommen werden kann.

Damit sind mindestens einige der Ziele der jetzigen Aktivitäten von Mitgliedern erreicht, denn in jedem Fall wird dann auch der Präsident des DCLH neu gewählt werden.

Ich kündige aber auch an, mich dann auf dieser AoMV erneut als Kandidat für das Amt des Präsidenten zu bewerben.

6. Information des neuen Präsidenten des DCLH – 26.04.23

Zahlungsfähigkeit des DCLH

Die Verweigerung der Übergabe der Unterlagen der ehemaligen Geschäftsführung des DCLH und die Verweigerung der Mitwirkung der Kontozugangsberechtigten ehemal. Schatzmeisterin des DCLH bedeutet die vorübergehende Zahlungsunfähigkeit des Vereins.

Entsprechend sind von mir zunächst erst einmal bei den mir bekannten Auftragnehmern des DCLH Vereinbarungen zum Zahlungsaufschub getroffen worden, gegenüber dem Finanzamt und dem Sozialversicherungsträger können derartige Vereinbarungen voraussichtlich ohnehin nicht erfolgen, ich kann aber auch nicht offensiv auf diese zugehen, da mir jegliche Angaben des DCLH hierzu fehlen.

Mit dem VDH erfolgt ein Gespräch erst noch Ende der Woche.

Da auch gegenüber den Landesgruppen gegenwärtig und auf bislang unabsehbare Zeit keinerlei Zahlungsverpflichtungen nachgekommen kann, bedarf es auch mit denen Vereinbarungen, damit unser Clubleben nicht komplett zum Erliegen kommt.

Die LG Thüringen hat auf meine Anregung hin am vergangenen Sonntag den Mitgliederbeschluss gefasst, die Kosten der Sonderschau in Erfurt, soweit sie der DCLH zu tragen hat, zu übernehmen, bis der DCLH wieder eine Möglichkeit der Zahlung hat – wenn man so will, gewährt die LG dem DCLH Zahlungsaufschub bis zur Klärung.

Gleiches ist per Vorstandsbeschluss, wie die LG – Vorsitzende mir mitgeteilt hat, nach meiner Anregung für die Schau in Mühldorf/Bayern geschehen.

Der LG- Vorsitzende der LG Nord hat mir gleiches gestern für die anstehende Schau und auch die am Wochenende bereits stattgefundene Schau zugesagt.

In gleicher Weise sind also mit allen LG, die in naher Zukunft Spezialzuchtschauen, Körungen und Nachzuchtbeurteilungen veranstalten oder Sonderschauen übernehmen, Vereinbarungen zu den bestehenden Zahlungsverpflichtungen des DCLH zu treffen.

Ob und wenn ja, an wen und in welcher Höhe derzeit bereits offene Zahlungsverpflichtungen des DCLH bestehen, kann ich a. G. der oben genannten Weigerung der Mitwirkung der ehem. Schatzmeisterin nicht sagen.

Im Moment ist auch niemand auskunftsfähig über eingehende Zahlungen. D. h., z. B. könnte Ihnen das Zuchtbuchamt derzeit keine Ahnentafeln zuschicken, weil es keine Möglichkeiten gibt, den Zahlungseingang zu kontrollieren.

Ob wir hier kurzfristig zu anderen Möglichkeiten der Überprüfung kommen, muss sicher demnächst entschieden werden, damit es irgendwie weitergeht.

Ich bitte insbesondere alle LG-Verantwortlichen um Mitwirkung.

5. Information des neuen Präsidenten des DCLH – 25.04.23

Zunächst zum Stand der Übergabe der Geschäfte:

Die mir mitgeteilte Weigerung der ehemaligen Schatzmeisterin und gleichzeitig im „Minijob“ als Mitgliederverwaltung Beschäftigte sowie die Weigerung des ehemaligen Präsidenten des DCLH zur Übergabe der und Herausgabe der kompletten Unterlagen des DCLH hat bislang keine Änderung erfahren. Frau S. Schulz hat mitgeteilt, dass die Arbeitsniederlegung ihres Beschäftigtenverhältnisses und der Schatzmeisteraufgaben aus gesundheitlichen Gründen erfolge. Der Aufforderung, mir die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zuzusenden ist sie in der gesetzlich festgelegten Frist nicht nachgekommen.

Der ehem. Präsident W. Mayer hat mir bislang als einzige Unterlagen aus der Geschäftsstelle des DCLH das Vorstandsprotokoll der Sitzung vom Vorabend der MV, 15.04.23, sowie das von ihm und dem ehemaligen Schriftführer unterzeichnete Protokoll der MV vom 16.04.23 übergeben. Letzteres wird in einer E-Mail des ehemaligen Schriftführers am Montag danach als irrtümlich zugeleitet bezeichnet und stelle nur einen Entwurf dar. Darüber hinaus würde eine weitere Übergabe durch ihn erst nach Nachweis der tatsächlichen Eintragung als Vertretungsberechtigter im Register des Amtsgerichtes erfolgen.

Nach Auskunft des Registers sind dort derzeit eingetragen: Frau S. Buchholz, Frau S. Schulz sowie Herr W. Mayer.

 

Zur Erläuterung:

Die nicht mehr im Amt befindliche ehemalige Schatzmeisterin hat eine gesetzliche Mitwirkungspflicht bei sämtlichen Bankvorgängen, notwendigen Meldungen oder Überweisungen an Finanzamt, Sozialversicherungsträger etc. bis die Kontozugangsberechtigung bei den Banken für die neue Geschäftsführung eingetragen ist, wozu die Banken regelmäßig die Eintragung der neuen Geschäftsführung ins Vereinsregister verlangen.

Der ehem. Präsident W. Mayer hat mir in einem Telefonat bereits am Tag nach der Wahl mitgeteilt, dass die gesamten Unterlagen der Geschäftsstelle und des Präsidenten für die vergangene Wahlperiode nur aus etwa einem gefüllten DIN A 4 – Ordner bestünden und darüber hinaus aber noch 2 Paletten mit gefüllten Kartons aus der Übergabe des Alt-Präsidenten Zerle lagern würden. Auch der Alt-Präsident Güllix habe ihm nicht mehr als etwa einen Ordner übergeben.

Auf konkrete Nachfragen hat der Geschäftsstellenleiter des DCLH und Ex-Präsident des DCLH weiterhin erklärt, dass er den Arbeitsvertrag zwischen dem DCLH und Frau Schulz nicht kenne und nie gesehen habe. Er gehe davon aus, dass auch andere Verträge mit Zahlungsverpflichtungen bei der ehem. Schatzmeisterin „liegen könnten“, er verfüge lediglich über Unterlagen des Vertrages zum neuen Zuchtprogramm.

4. Information des neuen Präsidenten des DCLH – 25.04.23

Information über einen wegen Ablauf der Gültigkeitsfrist nicht mehr in Kraft befindlichen Beschluss:

Ab sofort sind alle zum Zeitpunkt 01.09.22 gekörten Hunde, die a. G. des Vorstandsbeschlusses zur gonioskopischen Untersuchung (s. nachfolgende Erläuterung) die Zuchttauglichkeit verloren haben, wieder in die Liste der Zuchthunde aufgenommen – die Körung lebt also wieder auf, sofern sie durch Zeitbefristung nicht inzwischen abgelaufen ist.

Hunde bei denen anlässlich der Augenuntersuchung ein ohnehin zuchtausschließender anderer Fehler festgestellt wurde (Ektropium oder Entropium - gem. Standard oder genetisch bedingter Katarakt - gem. Durchführungsbestimmung zur ZO VDH) sind davon ausgenommen.

Vorstand und Zuchtausschuss orientieren auf eine Augenuntersuchung für Zuchthunde. Vorstand und Zuchtausschuss orientieren weiterhin darauf, dass Hunde mit ICAA mittelgradig oder hochgradig nur mit ICAA – freien Hunden verpaart werden.

Der DCLH wird einen Zuschuss zur Augenuntersuchung durch einen DOK-Arzt in Höhe von 80,- € für jeden DCLH – Hund mit Ahnentafel an DCLH-Mitglieder zahlen, wenn eine Kopie des vom DOK – Tierarzt ausgefüllten ECVO – Untersuchungsbogens zusammen mit einer Blutprobe des Hundes an die Uni Bern gesandt wurde. Haben Sie für eine Augenuntersuchung ab 01.01.22 bereits einen Zuschuss von 60,- € nach nun nicht mehr gültigem Beschluss gem. § 30 Satzung DCLH erhalten, bezuschusst der DCLH weitere 20,- € für die Übersendung einer Blutprobe zusammen mit der Kopie des ECVO-Untersuchungsbogens, auch dies rückwirkend, wenn die Übersendung nach dem 01.01.22 erfolgte. Damit sollen auch die bereits vorliegenden Augenuntersuchungsergebnisse gem. bislang geltendem Beschluss einer Forschung zugänglich gemacht werden und nicht nur rein statistischen Auswertungen.

 

Erläuterung:

Der vorjährige Beschluss nach § 30 Satzung des DCLH, mit der Folge der Verpflichtung zur Augenuntersuchung für alle Zuchthunde ab 01.09.22 und dem Zuchtausschluss bei Nichtvorlegen eines Untersuchungsergebnisses oder einem festgestellten ICAA - hochgradig, ist vom ehemaligen Vorstand nicht zur nachträglichen Bestätigung durch die Mitgliederversammlung als Beschlussantrag eingebracht worden, wie dies nach § 30 Satzung DCLH notwendig gewesen wäre. Damit ist die im Beschluss getroffene Regelung nicht mehr existent, sie hätte nur durch Votum der Mitgliederversammlung nachträglich bestätigt werden können und würde nur dann fortgelten.

Der abgebrochenen Mitgliederversammlung vom 16.04.23 lagen jedoch mehrere Anträge – z. T. mit und zum Teil auch ohne Konsequenzen eines ergebnisabhängigen Zuchtausschlusses – zur künftigen verpflichtenden Augenuntersuchung vor. Es ist zu erwarten, dass die kommende Außerordentliche Mitgliederversammlung eine Regelung zur verpflichtenden Augenuntersuchung für Zuchthunde beschließt. Der Vorstand orientiert daher nach dem einstimmigen Votum des Zuchtausschusses darauf, dass Zuchthunde eine DOK-Augenuntersuchung absolvieren.

2. Information des neuen Präsidenten des DCLH e. V.

Heute Morgen hat die bisherige Schatzmeisterin und derzeit alleinige Kontozugangsberechtigte für die Zahlungskonten des DCLH mitgeteilt, dass sie Ihrer nachwirkenden Mitwirkungspflicht beim Zahlungsverkehr des DCLH aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachkommen wird und auch für den ausgeübten Minijob in der Mitgliederverwaltung nicht mehr zur Verfügung steht. Bis zur Eintragung des Präsidenten in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart können fällige Zahlungen seitens des DCLH also nicht getätigt werden. Ich muss Sie also um entsprechende Geduld bitten.

1. Information des neuen Präsidenten des DCLH e. V.

Die Wahlversammlung des DCLH am 16.04.23 hat ergeben, dass mehrere satzungsgemäße Vorstandsposten unbesetzt bleiben, da die angetretenen Kandidaten nicht von der Mehrheit der erschienenen Mitglieder gewählt wurden.

Dies hat dazu geführt, dass es im gesetzlichen Vorstand (§ 27 Abs. 1 der Satzung) derzeit nur den Präsidenten gibt.

Die beiden anderen Vorstandsämter bleiben bis zu einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung im Oktober 2023 (Termin wird in Kürze veröffentlicht) nicht besetzt und können auch nicht durch Kooption ergänzt werden.

Die Aufgabenerledigung erfolgt für den Aufgabenbereich des Schatzmeisters durch die Geschäftsstelle des DCLH.

Auch im Vorstand nach § 28 der Satzung ist die Position der Zuchtleiterin unbesetzt geblieben.

Die Aufgaben der Zuchtleitung gem. Zuchtordnung und Körordnung werden ab sofort durch die Hauptzuchtwartin Maggy Hoster wahrgenommen.

E-Mails an die Ämter werden entsprechend weitergeleitet.

Nachträgliche Information

Mit Schreiben vom 09.12.2022 an den Präsidenten des DCLH hat Verena Mester ihren sofortigen Rücktritt aus dem Ehrenrat bekannt gegeben.
Sie übernimmt die Erfassung und Verarbeitung der Untersuchungsergebnisse und dies kollidiert mit der Tätigkeit im Ehrenrat.

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