Ausstellungsordnung
Ausstellungsordnung des Deutschen Clubs für Leonberger Hunde e. V.
Inhaltsverzeichnis:
- Allgemeines
- Klasseneinteilung
- Bewertungen
- Gruppenwettbewerbe
- Sonderschauen
- Spezial-Rassehunde-Ausstellungen und Clubschau
- Verleihungsbestimmungen für Titel
- Sonderleiter (Ringleiter)
- Datenschutz
- Nichtigkeiten der Ordnung
- Änderung der Ordnung
- Allgemeines
1.1 Zweck und Zuständigkeit
Es gelten die Bestimmungen der VDH-Ausstellungsordnung.
Bei Positionsbeschreibungen wird das generische Maskulinum verwendet.
Ausstellungen sind eine zuchtfördernde Einrichtung, die der Bewertung der Hunde dient. Es wird der Formwert des Hundes ermittelt. Außerdem stehen Beratung, Werbung, Kontaktaufnahme bzw. Kontakterhaltung so wie Förderung der Außenwirkung und Bekanntheit der Rasse im Vordergrund.
Weiterhin können Siegertitel, Anwartschaften auf Championate und Ehrenpreise errungen werden. Für die Durchführung von Spezialrassenhundeausstellungen und die Angliederung von Sonderschauen an Internationalen-, Nationalen oder Spezial- Rassehunde-Ausstellungen ist der DCLH zuständig. Er kann die Ausrichtung an eine Landesgruppe übertragen. Die Anwartschaften auf die Titel "Deutscher Champion VDH" und "Deutscher Champion Club" dürfen nur vergeben werden, wenn vorher der Terminschutz durch den VDH beantragt und erteilt wurde. Der Terminschutz ist beim Ausstellungsbeauftragten des DCLH zu beantragen.
Für den gesamten Geschäftsbereich ist der Beauftragte für das Ausstellungswesen DCLH zuständig. Die Aufgaben legt die Stellenbeschreibung Ausstellungsbeauftragter fest.
1.2 Besondere Hinweise
Alle Hunde sind an der Leine zu führen.
Der Deutsche Club für Leonberger Hunde e. V. übernimmt die Haftpflicht als Veranstalter.
Die Hundeeigentümer haften für alle Schäden, die ihre Hunde anrichten.
Das Meldegeld ist bei Abgabe der Meldung fällig. Die Bezahlung der Meldegelder ist per Überweisung auf das Ausstellungskonto des DCLH oder der Landesgruppe erforderlich. Bei Nichterscheinen wird das Meldegeld nicht zurückerstattet.
Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, einen Teil des Meldegeldes zur Deckung entstandener Unkosten zu verwenden, wenn die Schau im Falle höherer Gewalt nicht stattfinden und auch nicht auf einen späteren Termin verlegt werden kann.
Bewertungen sind, außer bei Formfehlern, nicht anfechtbar. Beschwerden und Reklamationen sind nur am Tage der Veranstaltung bei der Ausstellungsleitung möglich und zu protokollieren.
Ungebührliche Kritik an Richterurteilen sowie ungebührliches Benehmen im Ring wird geahndet.
Über Ring- und/oder Ausstellungsverweise entscheidet die Ausstellungsleitung zusammen mit dem Richter. Die Entscheidung über Ausstellungssperren obliegt dem Zuchtrichterausschuss.
Die Ahnentafeln und Impfausweise der gemeldeten Hunde sind mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Ausbildungskennzeichen sind mit der Meldung zur Ausstellung an die Meldestelle zu senden.
Auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen (SRA) des DCLH ist eine Chipkontrolle, zwecks Identifikation des Hundes, im Ring zwingend erforderlich.
1.3 Kataloge und Richterberichte
Für alle Schauen des DCLH sind Kataloge und Richterberichte vorgeschrieben. Die Versionen in der Form von Online oder Print obliegen der Ausstellungsleitung.
1.4 Pflichten des Ausstellers / Vorführers
Der Aussteller/Vorführer erkennt an, dass Formwertnoten und Platzierungen des Zuchtrichters unanfechtbar sind. Sie unterliegen keiner Überprüfung.
Für das rechtzeitige Vorführen der Hunde ist der Aussteller/Vorführer selbst verantwortlich.
Die korrekte Katalognummer ist von dem Aussteller/Vorführer deutlich sichtbar zu tragen. Double Handling ist grundsätzlich verboten!
Wechsel des Ausstellers/Vorführers: Kann in Absprache mit dem Ringleiter und Richter einmalig durchgeführt werden.
Das Kämmen und Bürsten, welches über das Zurechtmachen des Hundes hinausgeht ist untersagt.
- Klasseneinteilung
Auf angegliederten Sonderschauen gelten die Bestimmungen der VDH-Ausstellungsordnung.
Die nachstehende Klasseneinteilung gilt für alle Spezial-Rassehunde-Ausstellungen:
Stichtag für die Alterszuordnung: Der Hund muss am Tag, an dem er bei einer Rassehunde-Ausstellung ausgestellt werden soll, das geforderte Lebensalter jeweils vollendet haben.
Doppelmeldungen sind unzulässig
Werden Ausbildungs- oder Titelnachweise nicht bis zum Meldeschluss erbracht wird der Hund in die Offene Klasse versetzt!
2.1 Veteranenklasse (ab 8 Jahren)
In dieser Klasse können VDH- und CAC-Veteranen-Anwartschaften vergeben werden.
Höchstmögliche Formwertnote: Vorzüglich (V)
Der „Beste Veteran der Rasse“ wird aus dem V1 Rüden und der V1 Hündin der Veteranenklasse ermittelt.
2.2 Babyklasse (4-6 Monate)
Auf Leonberger Spezial-Rassehunde-Ausstellungen kann aus zuchtorientierten Gründen eine Babyklasse durchgeführt werden.
In dieser Klasse werden keine VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben.
Höchstmögliche Formwertnote: vielversprechend (vv)
2.3 Jüngstenklasse (6-9 Monate)
In dieser Klasse werden keine VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben.
Höchstmögliche Formwertnote: vielversprechend (vv)
2.4 Jugendklasse (9-18 Monate)
In dieser Klasse können VDH- und CAC-Jugend-Anwartschaften vergeben werden.
Höchstmögliche Formwertnote: Vorzüglich (V)
Der „Beste Jugendhund“ wird aus dem V1 Rüden und der V1 Hündin der Jugendklasse ermittelt.
2.5 Zwischenklasse (15-24 Monate)
In dieser Klasse können VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben werden.
Höchstmögliche Formwertnote: Vorzüglich (V)
2.6 Leistungsklasse (ab 15 Monate)
Zum Start berechtigen die Ausbildungskennzeichen der clubinternen Prüfungen LG, LF und BH-Club sowie IPO I-III, FH und BH/VT.
In dieser Klasse werden keine VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben.
Höchstmögliche Formwertnote: Vorzüglich (V)
2.7 Zuchtklasse
Zum Start berechtigt sind zuchttaugliche Hunde, die eine gültige Körung haben.
In dieser Klasse werden keine VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben.
Höchstmögliche Formwertnote: Vorzüglich (V)
2.8 Championklasse (ab 15 Monate)
Zum Start berechtigen die Championtitel laut VDH-Ausstellungsordnung. Auf clubinternen Schauen sind zusätzlich alle Clubsieger, Landesgruppensieger zugelassen.
In dieser Klasse können VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben werden.
Höchstmögliche Formwertnote: Vorzüglich (V)
2.9 Offene Klasse (ab 15 Monate)
In dieser Klasse können VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben werden.
Höchstmögliche Formwertnote: Vorzüglich (V)
- Bewertungen
3.1 Formwertnoten
Es können folgende Formwertnoten in den Klassen 2.1/ 2.4-2.9 vergeben werden:
Vorzüglich (V)
Sehr gut (SG)
Gut (G)
Genügend (Ggd)
ohne Bewertung (o.B.)
Disqualifiziert (Disq)
In der Babyklasse (2.2) und Jüngstenklasse (2.3) können folgende Formwertnoten vergeben werden:
vielversprechend (vv)
versprechend (vsp)
wenig versprechend (wv)
ohne Bewertung (o.B.)
3.2 Platzierungen
Es gelten die Bestimmungen des VDH.
Die ersten 4 Hunde werden platziert, sofern sie mit "Vorzüglich" oder "Sehr gut", in der Baby- und Jüngstenklasse mit vielversprechend oder versprechend bewertet wurden.
- Gruppenwettbewerbe
4.1 Zuchtgruppen
Eine Zuchtgruppe besteht aus mindestens 3 Leonberger Hunden aus demselben Zwinger. Alle Hunde müssen am Tage der Ausstellung gemeldet und vorgestellt worden sein und bei der Einzelbewertung mindestens "Gut" erhalten haben.
4.2 Nachzuchtgruppen
Als Nachzuchtgruppen gelten sämtliche Nachkommen eines Rüden oder einer Hündin. Die Gruppe besteht aus solch einem Rüden bzw. solch einer Hündin sowie mindestens 5 Nachkommen beiderlei Geschlechts aus mindestens zwei verschiedenen Würfen. Alle Hunde einer Gruppe müssen auf einer Rassehunde-Ausstellung mindestens die Formwertnote "Gut" erhalten haben, mindestens 2 der vorgestellten Hunde müssen am gleichen Tage ausgestellt worden sein.
4.3 Paarklassenwettbewerb
Paarklassen bestehen aus einem Rüden und einer Hündin, die im Eigentum eines Ausstellers sein müssen. Sie müssen am gleichen Tag bei der Einzelbewertung mindestens die Formwertnote "Gut" erhalten haben.
4.4 Meldung zu den Gruppenwettbewerben
Die Meldung der Hunde zum Gruppenwettbewerb kann am Ausstellungstag bis 30 Minuten vor Beginn des Ehrenringes im Ausstellungsbüro erfolgen.
- Sonderschauen
5.1 An nationale- oder internationale Rassehunde-Ausstellungen kann der DCLH innerhalb des Bundesgebietes Sonderschauen angliedern. Die Sonderschauen werden nur durch den Ausstellungsbeauftragten DCLH beim Veranstalter angemeldet.
5.2 Auf diesen Schauen gilt die VDH-Ausstellungsordnung.
5.3 Teilnehmer: Alle Hunde mit VDH/FCI-anerkannten Ahnentafeln/Registrierbescheinigungen.
5.4 Sonderleitung: Die Sonderleitung wird nach Absprache mit der zuständigen Landesgruppe benannt.
5.5 Meldegeld: wird vom VDH bzw. vom Veranstalter festgelegt.
5.6 Anwartschaften: CACIB und CACIB Res. wird nach den Bestimmungen der FCI vergeben.
5.7 Richtereinteilung: Zuständig für die Einteilung der Richter bei angegliederten Sonderschauen ist der DCLH-Richterobmann. Dieser gibt die Richtereinteilung für das komplette Jahr an den Ausstellungsbeauftragten des DCLH bis 31.10. des Vorjahres bekannt.
- Spezial-Rassehunde-Ausstellungen und Clubschau DCLH
6.1 Ausrichter
Ausrichter sind die Landesgruppen, für die Clubschau ist es der DCLH.
Termin der Clubschau ist das letzte Septemberwochenende des Jahres.
Die Organisation der Clubschau übernimmt die Ausstellungsleitung, diese wird in Absprache vom Vorstand bestimmt.
Die Spezial-Rassehunde-Ausstellung/Clubschau muss beim Ausstellungsbeauftragten DCLH mit Angabe der Ausstellungsleitung, des geplanten Termins und des Ortes mindestens 3 Monate vorher beantragt werden.
Der Terminschutz wird durch den Ausstellungsbeauftragten beim VDH beantragt.
Die Organisation und Veröffentlichung des Termins, kann erst nach der Bestätigung des Terminschutzes beginnen.
6.2 Teilnehmer
Alle Hunde mit VDH/FCI-anerkannten Ahnentafeln/Registrierbescheinigungen.
6.3 Meldegeld und Gebühren
Die Landesgruppe/DCLH wickelt die Schau in Eigenverantwortung ab und überweist nach der VDH-Gebührenordnung für termingeschützte Spezial-Rassehunde-Ausstellungen die entsprechende Gebühr an den VDH.
6.4 Richter
Zuständig für die Ernennung und Einteilung der Richter bei Spezial-Rassehunde-Ausstellungen ist der jeweilige Ausstellungsleiter. Die Richter sind dem Ausstellungsbeauftragen DCLH zu melden.
Für die Ernennung der Richter bei der Clubschau ist die Ausstellungsleitung in Abstimmung mit dem Richterobmann zuständig. Für die Einteilung der Richter am Tag der Clubschau ist der Ausstellungsleiter zuständig.
Für ausländische Zuchtrichter müssen keine „Freigaben“ mehr über die VDH-Geschäftsstelle beantragt werden. Auf sämtlichen Rassehunde-Ausstellungen dürfen ausländische Zuchtrichter nur dann tätig werden, wenn sie gemäß Richterliste des zuständigen Dachverbandes die Berechtigung zum Richten der betreffenden Rassen und Wettbewerbe haben.
6.5 Anwartschaften
Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH/Club)" können an die V1 Hunde bzw. die Reserve-Anwartschaften an die V2 Hunde der Offenen, Zwischen- und der Championklassen vergeben werden.
Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Veteranen Champion (VDH/Club)" können an die V1 Hunde bzw. die Reserve-Anwartschaften an die V2 Hunde in der Veteranenklasse vergeben werden.
Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH/Club)“ können an die V1 Hunde bzw. die Reserve-Anwartschaften an die V2 Hunde der Jugendklasse vergeben werden.
6.6 Siegertitel
Die Landesgruppen können Siegertitel vergeben.
Die Landesgruppensieger (LG-Sieger) oder Clubsieger werden aus den Erstplatzierten der Zwischen-, Offenen-, Champion-, Zucht- und Leistungsklassen jeweils bei Rüden und Hündinnen ermittelt, sofern die höchstmögliche Formwertnote V erreicht wurde.
LG- Schauen:
Aus dem Landesgruppensieger, Landesgruppen-Veteranensieger, Landesgruppen-Jugendsieger, jeweils Rüden und Hündinnen, wird der BOB (Best of Breed) und der BOS (Best of Opposite Sex) ermittelt.
Clubschau DCLH:
Aus den Clubsiegern, den Club-Veteranensiegern und Club-Jugendsiegern, jeweils Rüden und Hündin, wird der BOB (Best of Breed) und der BOS (Best of Opposite Sex) ermittelt.
Im Anschluss werden bei allen Spezial-Rassehunde-Ausstellungen der Beste Veteran aus dem V1 Rüden und der V1 Hündin der Veteranenklasse und der Beste Jugendhund aus dem V1 Rüden und der V1 Hündin der Jugendklasse ermittelt.
- Verleihungsbestimmungen für Titel
7.1 Verleihungsbestimmungen für den Titel „Deutscher Champion (Club)“
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Offenen, Zwischen- und Championklasse auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des DCLH oder angegliederten nationalen- oder internationalen Rassehunde-Ausstellungen an den mit V1 bewerteten Rüden und an die mit V1 bewertete Hündin – Mindestalter 15 Monate.
Für den mit V2 bewerteten Rüden / die mit V2 bewertete Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung dem Anwartschaftshund bereits der Titel „Deutscher Champion (Club)“ zuerkannt wurde.
Drei Reserve-Anwartschaften auf DCLH-Spezial-Rassehunde-Ausstellungen oder angegliederten nationalen- und internationalen Ausstellungen können zu einer Anwartschaft aufgewertet werden.
Die Anwartschaften auf der Bundessieger-Ausstellung, VDH-Europasieger-Ausstellung, VDH-Annual Trophy Winner und German Winner Show zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet.
Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters.
Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Der Titel „Deutscher Champion (Club)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften – davon mindestens drei auf DCLH-Spezial-Rassehunde-Ausstellungen auf den Titel „Deutscher Champion (Club)“ vorgeschlagen wurden. Die restlichen Anwartschaften können auf angegliederten nationalen- und internationalen Ausstellungen des VDH errungen worden sein. Des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein, ohne zeitliche Einschränkungen.
Der Titel „Deutscher Champion (Club)“ kann nur von einem die jeweilige Rasse betreuenden Verein verliehen werden. Der Titel „Deutscher Champion (Club)“ berechtigt zum Start in der Champion Klasse auf allen Rassehunde Ausstellungen im In- und Ausland.
7.2 Verleihungsbestimmungen für den Titel „Deutscher Jugend-Champion (Club)“
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Jugendklasse auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des DCLH oder angegliederten nationalen- oder internationalen Rassehunde-Ausstellungen an den mit V1 bewerteten Rüden und an die mit V1 bewertete Hündin – Mindestalter 9 Monate.
Für den mit V2 bewerteten Rüden / die mit V2 bewertete Hündin kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung dem Anwartschaftshund bereits der Titel „Deutscher Jugend-Champion (Club)“ zuerkannt wurde.
Drei Reserve-Anwartschaften auf DCLH-Spezial-Rassehunde-Ausstellungen oder angegliederten nationalen- und internationalen Ausstellungen können zu einer Anwartschaft aufgewertet werden.
Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters.
Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Der Titel „Deutscher Jugend-Champion (Club)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (Club)“ vorgeschlagen wurden. Des Weiteren müssen die drei Anwartschaften bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein, ohne zeitliche Einschränkungen.
7.3 Verleihungsbestimmungen für den Titel "Deutscher Veteranen-Champion (Club)
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Veteranenklasse auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des DCLH oder angegliederten nationalen- oder internationalen Rassehunde-Ausstellungen an den mit V1 bewerteten Rüden und an die mit V1 bewertete Hündin – Mindestalter 8 Jahre.
Für den mit V2 bewerteten Rüden / die mit V2 bewertete Hündin der Veteranenklasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung dem Anwartschaftshund bereits der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (Club)“ zuerkannt wurde.
Drei Reserve-Anwartschaften auf DCLH-Spezial-Rassehunde-Ausstellungen oder angegliederten nationalen- und internationalen Ausstellungen können zu einer Anwartschaft aufgewertet werden.
Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters.
Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (Club)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (Club)“ vorgeschlagen wurden. Des Weiteren müssen die drei Anwartschaften bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein, ohne zeitliche Einschränkungen.
7.4 Eigentümerwechsel
Zuerkennung des Titels „Deutscher Champion (Club)“, „Deutscher Jugend-Champion (Club)”, „Deutscher Veteranen-Champion (Club)”: Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
- Sonderleiter (Ringleiter)
Auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen sind nur Sonderleiter/Ringleiter einzusetzen, die an einer Sonderleiterschulung des VDH teilgenommen haben und/oder eine Sonderleiterausbildung des DCLH absolviert haben. Diese Ausbildung hat eine Gültigkeit von drei Jahren, die durch Teilnahme an Lehrgängen und durch regelmäßige Tätigkeit als Sonderleiter/Ringleiter wieder erneuert werden. Siehe Ausführungsbestimmungen Ausbildung Sonderleiter DCLH.
Die Sonderleiter haben sich durch Teilnahme an Lehrgängen und durch Selbststudium auf dem letztgültigen Stand der einschlägigen Ordnungen und Bestimmungen zu halten.
Die Teilnahme an Sonderleiterbesprechungen vor angegliederten Sonderschauen an nationalen- oder internationalen Rassehunde-Ausstellungen ist anzuraten.
CAC-Vorschlagszettel und Abrechnungsformular können unter www.dclh.de heruntergeladen werden.
Einem Zuchtrichter sollten nicht mehr als 60 Hunde pro Tag zur Bewertung und Erstellung des Richterberichtes zugeteilt werden und dies nur bei besten technischen und personellen Voraussetzungen. Bei nationalen- und internationalen Rassehunde-Ausstellungen und Spezial-Rassehunde-Ausstellungen trifft die Entscheidung der Ausstellungsleitung.
Der Ausstellungsleiter (für Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) bzw. Sonderleiter (bei angegliederten Sonderschauen) teilt rechtzeitig dem Richter die Anzahl der zu richtenden Hunde und die für die Ausstellung relevanten Daten mit. Absprachen bezüglich An- u. Abreise sowie Übernachtung fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich des Ausstellungs- bzw. Sonderleiters.
Angegliederte Sonderschauen sind innerhalb einer Woche durch die Sonderleiter mit dem Schatzmeister des DCLH unter Benutzung der Vordrucke abzurechnen.
Die Richterberichte sendet der Sonderleiter (Ausstellungsleiter auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) nebst CAC-Vorschlagszettel innerhalb einer Woche an den Ausstellungsbeauftragten DCLH.
Verstöße gegen die Ordnungsbestimmungen sind während der Rassehunde-Ausstellung der Ausstellungsleitung, darüber hinaus baldmöglichst dem Ausstellungsbeauftragten DCLH mitzuteilen. Alles weitere regelt die VDH-Ausstellungsordnung.
- Datenschutz
Der Datenschutzhinweis der EU-DSGVO bzgl. der Bilder und Videos ist den Ausstellern vor dem Betreten des Ausstellungsgeländes durch Aushang bekannt zu geben.
Widersprüche bzgl. der Bilder ist dem Ausstellungsleiter zu melden und innerhalb 14 Tagen schriftlich dem Ausstellungsbeauftragten zu melden.
Der Datenschutzbeauftragte des DCLH schult in regelmäßigen Abständen das Ausstellungsteam des DCLH.
- Nichtigkeiten der Ordnung
Die Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnung zieht nicht die Nichtigkeit der Ordnung insgesamt nach sich.
- Änderung der Ordnung
Der DCLH ist verpflichtet diese Ausstellungsordnung der VDH-Ausstellungsordnung anzugleichen nach § 1. (3) der Satzung.
Die VDH-Ausstellungsordnung findet unmittelbar Anwendung auf die DCLH-Ausstellungsordnung.
Änderungen sind vom Ausstellungsbeauftragten binnen einer Frist von 6 Monaten nach Bekanntgabe in die Ausstellungsordnung DCLH zu integrieren und durch Veröffentlichung durch den Vorstand in Kraft zu setzen. Der Vorstand ist berechtigt in Abstimmung mit dem Ausstellungsbeauftragten Änderungen der Ausstellungsordnung vorzunehmen im Falle von 10. oder der dringenden Notwendigkeit und durch Veröffentlichung in Kraft zu setzen.
Stand: 26.02.2026


