Körung LG West
Beschreibung
| Körmeister: |
Rita Pleibel-Seyffer Daniel Krebes Angelika Szynkarek |
| Meldestelle: |
Volker Marahrens Alte Landstr. 56 33397 Rietberg Telefon: 01590-2456983, E-Mail: |
| Prüfungsleitung: |
Klaus Haase Olper Str. 28a 57078 Siegen Telefon: 0160-6361760 E-Mail: |
| Ort: |
Gelände des DVG Im Reiche des Wassers 33 58239 Schwerte |
| Bankverbindung: |
DCLH e.V. Sparkasse Dortmund IBAN: DE40 4405 0199 0841 0145 29 BIC: DORTDE33XXX Bei der Überweisung bitte als Verwendungszweck 'Name des Hundes, Körung West 2026' angeben. |
| Meldeschein | |
| Meldeschluss: | 02.05.2026 |
Standortinformationen
51.4381032,7.5751867
- Straße
-
Im Reiche des Wassers 33
- Stadt
-
58239 Schwerte
- Bundesland
-
Nordrhein-Westfalen
- Land
- Deutschland
- Straße
- Im Reiche des Wassers 33
- Stadt
- 58239 Schwerte
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Land
- Deutschland
Mit der Anmeldung zur Körung stimmen Sie der Ablichtung des hiermit angemeldeten Leonbergers, exklusiv für das offizielle Vereinsorgan des DCLH e. V. „LeoZeit“, zu.
Des Weiteren sind Sie einverstanden, dass das daraus resultierende Foto in der für diese Körung vorgesehenen Ausgabe der „LeoZeit“ veröffentlicht wird. Individuell zugesandte Fotos, die nicht am Tag der Körung durch den dafür zuständigen Fotografen gemacht werden, können nicht im offiziellen Vereinsorgan berücksichtigt werden!
Alle Hunde müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.


