18. Spezial-Rassehundeausstellung der LG Thüringen
Beschreibung
- Richter
- Frau Angelika Szynkarek
- Sonderleitung
- Gerd Seidenstücker
Angerberg 11a
37351 Stadt Dingelstädt / OT Kefferhausen
Telefon: 036075-60592 oder 0176/17523482
Email:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Meldeschluss
- 31.05.2024
- Einladung
- Einladung zur 18. SRA
- Meldestelle
- Meldeportal
Standortinformationen
Deutschland, Thüringen, Wartburgkreis, Frankenroda, 99826, Probsteizella, 1
- Straße
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Probsteizella 1
- Stadt
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99826 Frankenroda
- Bundesland
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Thüringen
- Land
- Deutschland
- Straße
- Probsteizella 1
- Stadt
- 99826 Frankenroda
- Bundesland
- Thüringen
- Land
- Deutschland
Jeder teilnehmende Hund muss wirksam gegen Tollwut schutzgeimpft sein (EU–Heimtierausweis mitbringen).
Die Hunde, die zu einer solchen Veranstaltung gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.*
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
* Welpen mit einem Alter von unter 3 Monaten und 21 Tagen können in keinem Fall diese Voraussetzungen erfüllen.