19. Spezial-Rassehunde-Ausstellung der LG Bayern
Beschreibung
- Ausstellungsleitung/
Meldestelle - Claudia Dusch
Marmorwerkstr. 84
83088 Kiefersfelden
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel. 0173/ 8851912 - Bankverbindung
- Landesgruppe Bayern DCLH
Raiffeisenbank Ortenburg-Kirchberg v.W. eG
IBAN: DE62 7406 1670 0003 2339 79
BIC: GENODEF1OR - Richter
- Thomas Walker (Österreich)
Wolfgang Mayer (Deutschland) - Meldeschluss
- 22.09.2024
- Einladung
- Einladung zur 19. SRA der LG Bayern
- Meldeschein
- Meldeportal
Standortinformationen
Deutschland, Bayern, Augsburg, 86169, Unterer Auweg, 10 1/2
- Straße
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Unterer Auweg 10 1/2
- Stadt
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86169 Augsburg
- Bundesland
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Bayern
- Land
- Deutschland
- Straße
- Unterer Auweg 10 1/2
- Stadt
- 86169 Augsburg
- Bundesland
- Bayern
- Land
- Deutschland
Jeder teilnehmende Hund muss wirksam gegen Tollwut schutzgeimpft sein (EU–Heimtierausweis mitbringen).
Die Hunde, die zu einer solchen Veranstaltung gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.*
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
* Welpen mit einem Alter von unter 3 Monaten und 21 Tagen können in keinem Fall diese Voraussetzungen erfüllen.