29. SRA der LG Baden-Württemberg in Leonberg

Beschreibung

Richter
Dr. Guido Perosino
Wolfgang Mayer
Ausstellungsleitung

Julian Pflugmacher

Veltliner Weg 3
89567 Sontheim an der Brenz

Tel.: 0151-55040920
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Meldeschluss
20.04.2024
Einladung
Einladung zur Maischau
Meldestelle
Meldeportal

 

Standortinformationen

Deutschland, Baden-Württemberg, Landkreis Böblingen, Leonberg, 71229, Bettelmannsreute, 1

Straße
Bettelmannsreute 1
Stadt
71229 Leonberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Land
Deutschland

Jeder teilnehmende Hund muss wirksam gegen Tollwut schutzgeimpft sein (EU–Heimtierausweis mitbringen).

Die Hunde, die zu einer solchen Veranstaltung gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.*

Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.

* Welpen mit einem Alter von unter 3 Monaten und 21 Tagen können in keinem Fall diese Voraussetzungen erfüllen.

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